Obstkiste
Jeden Monat neu: Obstkiste aus biozyklisch-veganem Anbau in Griechenland.
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Mediterrane Kiste Obst aus Griechenland
- Direkt aus Griechenland
- Ohne Zwischenhändler
- Frisch & geschmacksvoll, reich an Vitaminen
- Plastikfrei in der Mehrwegbox
- Lieferung innerhalb von Leipzig zu unseren Verteilstationen, ab 5 Kisten liefern wir direkt zu dir oder deiner Arbeit (Infos für Arbeitgeber).
Durch ein monatliches Abo (nach jeder Kiste kündbar) kannst du schmecken, wie sch Sorten und Herkünfte der Früchte im Laufe des Jahres abwechseln.
Herkunft
Das Obst wird über das BIOCYCLIC VEGAN NETWORK bestellt und kommt von verschiedenen Obstfarmen aus Griechenland und Zypern. Diese sind natürlich alle nach den biozykisch-veganen Richtlinien zertifiziert.
Einmal im Monat wird dann eine Palette direkt zu uns geschickt. Dadurch wird eine Menge Zeit gespart und das Obst ist besonders frisch. Die Vitamine bleiben erhalten und das schmeckt man auch.
Weil kein Zwischenhändler beteiligt ist, bleibt mehr Geld in Griechenland. Dadurch können die Obstbauern besser wirtschaften.
Preis und Lieferung
Ausgeliefert wird die Obstkiste zusammen mit der Gemüsekiste in unsere Verteilstationen. Ab 5 Kisten liefern wir direkt zu dir, bzw. zu deiner Arbeit!
Das Obst bekommst du in einer nachhaltigen Mehrwegbox – so wird unnötiger Müll vermieden.
- Einmalig oder im Abo
- Monatlich kündbar
19,90€ für 3,5 bis 4 kg frisches Obst
Bestellung
Bei Interesse an einer Bestellung der mediterranen Obstkiste fülle einfach das folgende Kontaktformular aus. Gib dabei gerne schon deine gewünschte Verteilstation und deine Adresse an!
Frisches Obst am Arbeitsplatz – Infos für Arbeitgeber
Die monatliche Bereitstellung einer Kiste mit frischem Obst am Arbeitsplatz verbessert die Arbeitsbedingungen, ist gesundheitsfördernd und sorgt für Abwechslung im Büro.
Das Gute daran ist: Bis zu 600 € je Mitarbeiter kann ein Arbeitgeber jährlich steuerfrei für „Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung“ ausgeben (Paragraf 3 Nr. 34 EStG).
Solange am Arbeitsplatz bereitgestellte Genussmittel wie Kaffee, Kekse oder Obst keine volle Mahlzeit darstellen, dürfte sich das Finanzamt für eine Obstkiste nicht weiter interessieren.